FAQ

... um Menschen zu helfen.
ein wissbegieriges Kind mit vielen Fragezeichen - o.t.n. gibt die Antworten

FAQ Kompressionsversorgung und Bandagen

Auf wie viele Kompressionsversorgungen hat man pro Jahr Anspruch?

Die Nutzungsdauer von Kompressionswäsche wird von Herstellern mit sechs Monaten angegeben. Bei vorhandener Wechselversorgung verlängert sich die Nutzungsdauer der Kompressionsversorgung auf ein Jahr.

Was macht man, wenn die Kompressionsversorgung nicht passt?

Wenn Ihre maßangefertigte Kompressionsversorgung doch nicht richtig passt, besteht ein 14-tägiges Reklamationsrecht. Dazu muss jedoch die Passform innerhalb von 14 Tagen von einer Fachkraft innerhalb unserer Verkaufsräume überprüft werden.

Was macht man, wenn die Kompressionsversorgung einen Defekt aufweist?

Kompressionsversorgungen sind medizinisch erforderliche Hilfsmittel. Daher ist die Krankenkasse verpflichtet, den einwandfreien Gebrauch zu gewährleisten. Reparaturen oder Ersatzbeschaffungen können also bei ärztlicher Verordnung mit der Krankenkasse abgerechnet werden.

Wie lang ist die vorgesehene Nutzungsdauer von Bandagen?

Die Behandlungsdauer wird vom Arzt festgelegt. Abhängig von der Schwere der Erkrankung ist eine kurz- oder langfristige, aber grundsätzlich zeitlich begrenzte Tragedauer von Bandagen erforderlich.

Habe ich Anspruch auf Bandagen, wenn ich gesetzlich versichert bin?

Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen haben einen Anspruch auf die Versorgung mit Hilfsmitteln, wenn diese erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern.

Was macht man, wenn die Bandage nicht passt?

Wenn die Bandage trotz vorangehender Maßnahme nicht passt, besteht ein 14-tägiges Reklamationsrecht. Dazu muss jedoch die Passform innerhalb von 14 Tagen von einer Fachkraft innerhalb unserer Verkaufsräume überprüft werden.

Was macht man, wenn die Bandage defekt ist?

Bandagen sind medizinisch erforderliche Hilfsmittel. Daher ist die Krankenkasse verpflichtet, den einwandfreien Gebrauch zu gewährleisten. Reparaturen oder Ersatzbeschaffungen können also bei ärztlicher Verordnung mit der Krankenkasse abgerechnet werden. Dies gilt insbesondere bei intensiver Beanspruchung durch berufliche Tätigkeiten.

Übernimmt die Krankenkasse die gesamten Kosten der Kompressions- oder Bandagenversorgung?

Grundsätzlich übernimmt die Krankenkasse die Kosten der Hilfsmittelversorgung. Es ist lediglich der gesetzliche Eigenanteil in Höhe von 10 % des Vertragspreises zu vom Versicherten entrichten. Das sind je Versorgung mindestens 5,- Euro und höchstens 10,- Euro.

Gibt es Unterschiede in der Qualität bei der Kompressions- oder Bandagenversorgung?

Ist für eine Leistung ein Festbetrag festgesetzt, bezahlt die Krankenkasse genau diesen. Die Kosten für eine höherwertige Qualität im Sinne von Material oder Farbgebung tragen die Versicherten selbst (Privatanteil).

Hintergrund ist, dass nach dem „Wirtschaftlichkeitsgebot“ der Hilfsmittelversorgung (SGB V § 12) Krankenkassen nur Leistungen erstatten, die „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sind – nicht mehr und nicht weniger. Das bedeutet, dass Versicherte keinen Anspruch auf Leistungen haben, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind: Die Kasse darf sie nicht bewilligen und o.t.n darf solche Leistungen auch nicht erbringen.  

Wann können Kompressionsstrümpfe ausgemessen werden?

Das Ausmessen der Kompressionsstrümpfe sollte möglichst unmittelbar nach dem Aufstehen erfolgen, damit die Beine nicht aufgrund von Blut- oder Lymphansammlungen anschwellen: Wassereinlagerungen oder Ödeme werden im Laufe des Tages zumeist stärker. Wir empfehlen deshalb als Richtwert, bis spätestens 11:00 Uhr zum Maßnehmen zu uns zu kommen. Bei Flachstrickversorgungen empfehlen wir Ihnen, die Versorgung unmittelbar nach erfolgter manueller Lymphdrainage ausmessen zu lassen.

Kann ich im Akutfall Hilfsmittel bekommen und die ärztliche Verordnung nachreichen?

Bei Verletzungen oder akuten Beschwerden versorgen wir Sie gerne sofort mit einem passenden Hilfsmittel. Da eine Rücknahme aus rechtlichen und hygienischen Gründen jedoch nicht möglich ist, bezahlen Sie das Hilfsmittel zunächst privat. Sobald Sie das Rezept des behandelnden Arztes nachreichen oder Ihre Krankenkasse die Versorgung genehmigt hat, erhalten Sie eine 100%ige Gutschrift.

FAQ Prothetik

Wieviel kostet eine Beinprothese und wieviel zahlt meine Krankenkasse?

Die Höhe der Kosten für eine Beinprothese richtet sich nach den Prothesenkomponenten, die von unseren Technikern in Absprache mit Ihnen ausgesucht werden. Wenn Sie gesetzlich versichert sind, übernimmt Ihre Krankenkasse in der Regel die gesamten Kosten nach Einreichung eines Kostenvoranschlages durch o.t.n.

Wie bei den meisten Rezepten ist von Ihnen eine Zuzahlung zu leisten, hier max. 10,- Euro. Wenn Sie von Zuzahlungen befreit sind, entstehen für Sie natürlich keine Kosten.

Bei privat Versicherten ist die Erstattung durch Ihre Krankenkasse abhängig von dem Leistungspaket, das Sie mit Ihrer Kasse abgeschlossen haben.

Nach der Beratung durch o.t.n erhalten Sie von uns ein Angebot, mit dem Sie die Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse klären können.

Kann ich mit einer Beinprothese wieder laufen?

Mit einer Beinprothese muss das Laufen neu erlernt werden. Da aufgrund des „neuen Beins“ auch neue Bewegungsmuster trainiert werden, sollte man sich hier Zeit nehmen.

Wie lange es dauert, ist dabei individuell sehr unterschiedlich und von Ihrem Allgemeinzustand abhängig. Eine Rehabilitationsmaßnahme mit Gehschule ist erfahrungsgemäß sehr hilfreich.

In der Regel beträgt die Zeit, in der man den Umgang mit der Prothese übt, etwa sechs Monate.

Kann ich eine Beinprothese mit elektronischem Kniegelenk bekommen?

Wenn ein elektronisches Kniegelenk in Ihrem privaten und Ihrem Arbeitsalltag einen Mehrwert bietet, sollte man dies bei der Krankenkasse beantragen: Diese Gelenke bieten Ihnen ein Höchstmaß an Sicherheit und Mobilität.

Ob das in Ihrem Fall anzuraten ist, können wir gemeinsam mit einer Testversorgung durch uns herausfinden. Rufen Sie uns einfach an, dann besprechen wir alles Weitere.

Wann muss meine Prothese ersetzt werden?

Die Nutzungsdauer wird vom Hersteller festgelegt und beträgt je nach Aktivität drei bis fünf Jahre. Spätestens dann sollte die Prothese ersetzt werden. Sprechen Sie uns gerne an, dann besprechen wir eine Folgeversorgung mit Ihnen.

Kann ich auch eine Badeprothese bekommen?

Jedem Prothesenträger steht grundsätzlich eine wasserfeste Prothese zu, die bei der Krankenkasse beantragt wird. Gerne besprechen wir mit Ihnen eine Versorgung – rufen Sie uns einfach an oder kommen Sie vorbei.

Meine vorhandene Prothese passt nicht gut. Was kann ich tun?

Oftmals verändert sich der Stumpf im Laufe der Zeit. Das kann in den meisten Fällen durch eine Schaftnachpassung behoben werden. Sollte das in Ihrem Falle nicht möglich sein, fertigen wir nach Genehmigung der Krankenkasse einen neuen Schaft für Sie.

Rufen Sie uns gerne an und vereinbaren Sie einen Termin.

FAQ Reha & Pflege

Kann ich mein Hilfsmittel sofort bekommen?

Da wir über ein umfangreiches Lager verfügen, können Sie in vielen Fällen (Rollator, Duschhocker oder -stuhl, Standardrollstuhl) Ihr Hilfsmittel sofort bekommen. Bei aufwendigeren Versorgungen (Pflegebett, Pflegerollstuhl, Aktiv-Rollstuhl, Treppensteighilfen etc.) müssen wir die Genehmigung der Krankenkasse einholen, bevor wir Ihr Hilfsmittel ausliefern dürfen.

Kann ich mein Hilfsmittel frei aussuchen?

Leider ist es nur selten möglich, sich ein Hilfsmittel auszusuchen: Üblicherweise haben die Krankenkassen das Hilfsmittel für Sie bereits per Vertrag festgelegt.

Wird das Hilfsmittel mein Eigentum?

Im Normalfall verbleiben alle Hilfsmittel im Eigentum des Sanitätshauses und sind deshalb nach Ende der Nutzungsdauer zurückzugeben. Lediglich Hygieneartikel wie etwa Duschhocker oder eine Toilettensitzerhöhung bleiben in Ihrem Besitz.

Warum ist mein Hilfsmittel nicht neu?

Der Gesetzgeber verfügt, dass Sie ein „voll funktionsfähiges und den therapeutischen Nutzen erfüllendes“ Hilfsmittel bekommen. Jeden Berechtigten mit einem neuen Hilfsmittel zu versorgen ist wirtschaftlich leider nicht möglich. Wir können Ihnen aber versichern, dass wir alle Hilfsmittel sorgfältig reinigen und prüfen, bevor sie erneut ausgegeben werden .

Kann ich bessere / schönere Hilfsmittel bekommen als die, die meine Krankenkasse für mich vorsieht?

Natürlich können Sie Alternativprodukte über uns beziehen, wenn Sie bereit sind, den jeweiligen Eigenanteil zu bezahlen. Wichtig für Sie zu wissen: All unsere Produkte sind seitens der Kassen als Hilfsmittel zugelassen.

Können Sie bei der Umgestaltung des Bades / der Wohnung helfen?

Selbstverständlich helfen wir Ihnen gerne. Unsere Wohnumfeldberater kommen zu Ihnen nach Hause und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Oft werden Umbaumaßnahmen von der Pflegekasse bis zu einer Höhe von 4.000,- € übernommen.

Kann man bei Ihnen auch Hilfsmittel mieten / ausleihen?

Es ist selbstverständlich möglich, Hilfsmittel auch zu leihen. Sprechen Sie uns einfach an, wir erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.

FAQ Schuhe und Einlagen

Wie oft kann ich Einlagen bekommen?

Sie haben in der Regel alle sechs Monate Anspruch auf neue Einlagen. Bei Kindern oder im Falle einer geänderten Diagnose kann sich dieser Zeitraum ggf. auch verkürzen.

Wie viele Schuhzurichtungen stehen mir zu?

Für die Erstausstattung bekommen sie drei Paar Schuhe, danach zwei pro Jahr (alle sechs Monate ein Paar). Über einen Einzelkostenvoranschlag können es auch mehr werden.

Mit welchem Produktionszeitraum muss ich rechnen?

Der Produktionszeitraum hängt immer von der einzelnen Versorgung ab. Bei Auftragsannahme nennen wie Ihnen einen Liefertermin.

Wie lange gilt meine Verordnung?

Eine Verordnung gilt vier Wochen. In dieser Zeit muss das Rezept bei uns eingegangen sein.

Muss die Krankenkasse meine Versorgung vorher genehmigen?

Größere Versorgungen wie Diabetikerschutzschuhe, orthopädische Maßschuhe und Sondereinlagen müssen von der Krankenkasse genehmigt werden.

Brauche ich einen Termin?

Für größere Versorgungen wie Diabetikerschutzschuhe, orthopädische Maßschuhe und Sondereinlagen benötigen Sie einen Termin. Senden Sie uns hierfür gerne eine E-Mail oder rufen Sie direkt bei uns in der Wendenstraße (Zentrale) an.

Was benötige ich für die Versorgung mit Arbeitssicherheitsschuhen / Einlagen?

Normale Einlagen für Straßenschuhe dürfen nicht in Arbeitssicherheitsschuhen getragen werden: Dadurch erlischt Ihr Versicherungsschutz. Daher benötigen Sie für Einlagen für Arbeitssicherheitsschuhe eine Verordnung Ihres Arztes und die entsprechenden ausgefüllten Formulare für die Rentenversicherung.